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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragschreibens fix erteilt. Der Vertragspartner bestätigt damit auch die Richtigkeit der zugehörigen Pläne, Muster, Modelle und Zeichnungen. Weiters bestätigt er eine zweite Ausfertigung des Vertrages erhalten zu haben. Damit werden unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von unserem Vertragspartner ausdrücklich anerkannt. Unter einem wird festgehalten, dass diese Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts, insbesondere jene nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), unberührt lassen.



2. Nur die im schriftlichen Anbot gemachte Zusagen gelten als verbindlich vereinbart. Sollte nicht anderes vereinbart werden, so sehen wir uns 4 Wochen ab Ausstellungsdatum an unser schriftliches Angebot gebunden. Danach ist das Angebot unverbindlich und freibleibend. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, sind nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Zusagen welche gegen oder über den Inhalt des schriftlichen Anbots gemacht werden (und daher der Preiskalkulation nicht zugrunde gelegt wurden – nur ausdrücklich angeführte Leistungen sind kalkuliert) sind nicht verbindlich.

3. Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Lieferverzögerungen welche nicht von uns verschuldet wurden, insbesondere Verzögerungen seitens unserer Vorlieferanten, darüber hinaus höhere Gewalt, Verkehrsstörung oder gleichartige Ereignisse verlängern unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Käufers wegen eines solchen Lieferverzugs ist ausgeschlossen; ein Lieferverzug aus anderen Gründen berechtigt erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen bei Inlandsware und mindestens sechs Wochen bei Auslandsware oder tischlermäßiger, individueller, Anfertigung zum Rücktritt.

4. Falls die Lieferung am vereinbarten Termin aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, nicht stattfinden kann, hat der Käufer binnen einer Woche von sich aus einen neuen Liefertermin mit uns zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, so wird der gesamte Kaufpreis nach Ablauf einer Woche nach dem ursprünglichen Liefertermin fällig. Wird ein neuer Liefertermin vereinbart, ist aber zu diesem die Lieferung wieder nicht möglich, so wird der Kaufpreis an diesem zweiten Liefertermin fällig. Der Käufer hat in jedem Fall die Kosten erfolgloser Lieferversuche zu tragen (Weg- und Personalkosten für Eigenlieferungen in Höhe des Kilometersatzes bzw. des Stundesatzes; Fremdhonorare bei der Nutzung eines Lieferdienstes). Als Lieferadresse gilt ausschließlich die am Auftrag aufscheinende Adresse des Käufers. Befindet sich ein Kunde in Annahmeverzug, so gebührt uns Lagerzins in Höhe der üblichen Lagerkosten eines Spediteurs ab dem ersten Tag des Verzuges.



5. Preise verstehen sich grundsätzlich „ab Werk“, d.h. ab unserer Standorte in A-2500 Baden bei Wien und je nach Andruck in der Auftragsbestätigung exklusive oder inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und damit auch ohne Einbau und Montage. Ändern sich innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Erhöhung der Tarife für Löhne, Gehälter, Fracht oder andere Kostenposten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sollte „Lieferung frei Haus des Käufers“ vereinbart werden, so bedeutet dies grundsätzlich nur Lieferung bis zur Haustüre des Käufers. Ein Vertragen in bestimmte Räumlichkeiten innerhalb der Wohnung /des Hauses des Käufers kann nicht zugesagt werden, sofern nicht vor Bestellung eine Besichtigung der Wohnung /des Hauses des Käufers stattgefunden hat.

6. Werden beauftragte Einbau- und/oder Montagearbeiten von uns durchgeführt, so bestätigt der Käufer durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige, mängelfreie Übernahme der Ware.

7. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme eines solchen Auftrages. Bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages wird das dafür bezahltes Entgelt gutgeschrieben.
Von uns erstellte Planungen, Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe werden vor Erteilung eines Auftrages nicht ausgefolgt. Über ausdrücklichen Wunsch des Kaufinteressenten können Skizzen und Installationspläne gegen Bezahlung einer Aufwandsvergütung übergeben werden. Bei Auftragserteilung wird eine bezahlte Aufwandsvergütung auf den Kaufpreis angerechnet. 
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen, Muster, Modelle und sonstige Unterlagen bleiben unser materielles und geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen dürfen. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht noch überlassen werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wobei eine bezahlte Aufwandsvergütung nicht refundiert wird.

8. Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen (insbesondere bei Produkten aus Naturholz) berechtigen nicht zur Mängelrüge.  Gewährleistungsansprüche, Nachfristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Käufers an uns sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich zugekommen sind. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte (so auch für Gegenstände aus der Ausstellung) ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Produkte (so auch für Gegenstände aus der Ausstellung) ein Jahr. Davon unberührt bleibt eine etwaige Herstellergarantie.
Die Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt selbstverständlich eine  Rücknahme der Ware, wenn wir unserer Gewährleistungspflicht durch Austausch der Sache nachkommen wollen. Das diesbezügliche Austauschrecht ist jedoch, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, auf einen Zeitraum von drei Monaten nach Lieferung beschränkt.

9. Ein Drittel (bzw. ein höherer ausdrücklich vereinbarter Anteil) des Auftragswertes ist als Anzahlung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kaufabschluss, der restliche Betrag bei Lieferung zur Zahlung fällig. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei uns eingehen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend dem Verzug bei der Anzahlung. Ist ein Kassaskonto schriftlich vereinbart, so kann dieser nur bei Zahlung innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme in Anspruch genommen werden. Sämtliche Zahlungen sind in barem oder durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebenem Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, den Dreimonats -EURIBOR plus 8 Prozentpunkte. als Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Rechnung zu stellen. Wechsel oder Schecks können nur zahlungshalber von uns übernommen werden, nicht aber an Zahlungsstatt. Wir sind berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen.



10. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser alleiniges Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer gelieferte Waren pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebrauch, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt Rechnungsbeträge bzw. -teilbeträge rückzubehalten oder ohne entsprechende Gutschrift einzubehalten.

11. Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Sämtliche Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sind.

12. Die kompensationsweise Geltendmachung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen (§6(1)Z8 KSchG).

13. Schadenersatzansprüche, welche auf leichter Fahrlässigkeit beruhen sind ausgeschlossen. 



14. Wir können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird. Will der Käufer von seiner Bestellung zurücktreten, können wir statt auf Erfüllung zu bestehen, einen Stornobetrag in Höhe von 30 % des Bruttolistenpreises sowie den Ersatz aller bis zur Wirksamkeit der Rücktrittserklärung entstandenen Kosten verlangen.



15. Auf alle abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht anzuwenden. Streitigkeiten sind vor dem sachlich zuständigen Gericht in Baden bzw. Wr. Neustadt auszutragen.

16. Ist der Käufer mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon oder bei Vereinbarung von Ratenzahlungen mit der Ratenzahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen (Terminverlust). Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst in irgend einer Form die Bonität und Kreditwürdigkeit mindert. Der Terminverlust berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten. Unser Recht, Schadenersatzforderungen zu erheben, bleibt durch den Rücktritt unberührt.

17. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Lieferanten werden von uns nicht akzeptiert, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Auch auf Folgeaufträge – seien sie schriftlich oder mündlich erteilt – sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen müssen.